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Alle Höhenarbeiter haben eine fundierte Ausbildung und Eignungsprüfung nach FISAT- Richtlinien absolviert
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Verwendung von 2 unabhängigen Seilsystemen zum persönlichen Schutz.(Redundanz)
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Arbeiten mindestens zu zweit (Kameradenrettung)
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Verwendung von ausschließlich CE-geprüften und DIN EN-Norm entsprechenden Materialien und PSA.
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Das Zugangsverfahren ist von den Berufsgenossenschaften anerkannt und in der BGI 772 geregelt.
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